Einschreibungen
Wir freuen uns, wenn Sie uns die Ausbildung Ihrer Kinder anvertrauen.
Um unsere Schulen kennenzulernen, können Sie sich gerne ein Bild vor Ort machen kommen. Eine unverbindliche Kontaktaufnahme zur Terminabsprache im Sekretariat reicht dazu aus (Kontakt Hier).
Gerne können Sie auch ein Gespräch mit der Schulleitung per E-Mail anfragen.
Im Monat Mai findet jährlich ein Tag der offenen Tür im Kindergarten statt. Sie können auch jederzeit mit Ihrem Kind einige Stunden im Kindergarten “schnuppern” kommen. Sprechen Sie dazu einen Termin im Sekretariat ab.
Die Grundschule und die Förderschule bieten jedes Jahr einen Informationsabend an. Wenn Ihr Kind sich die Schule anschauen kommen möchte, geht dies auch jederzeit nach Terminabsprache.
Einschreibung in den Kindergarten
Ab dem 1. September 2024 können Kinder, die das Alter von zweieinhalb Jahren erreicht haben, an folgenden Eintrittsdaten den Kindergarten besuchen:
- jeweils am ersten Schultag nach den Schulferien (Allerheiligenferien, Weihnachtsferien, Karnevalsferien, Osterferien)
- am ersten Schultag des Monats Februar
- am ersten Schultag nach Christi Himmelfahrt
(Die genauen Eintrittsdaten finden Sie auf der Webseite des Unterrichtswesens der DG.)
Für Kinder, die erst mit drei Jahren den Kindergarten besuchen, ändert sich an den Eintrittsdaten nichts.
Ein amtliches Dokument, das die Identität des Kindes belegt und eine Wohnsitzbescheinigung sind bei der Einschreibung erforderlich.
Das Einschreibeformular ist im Sekretariat oder über diesen Link erhältlich.
Einschreibung in die Grundschule
Kinder, die am 31. Dezember des laufenden Schuljahres mindestens 6 Jahre alt sind, unterliegen der Unterrichtspflicht und können in der Primarschule eingeschrieben werden.
Die Kinder besuchen die Primarschule in der Regel während 6 Jahren.
Besitzt ein Schüler bereits das Grundschulabschlusszeugnis, ist er nicht mehr zur Primarschule zugelassen.
Ein amtliches Dokument, das die Identität des Kindes belegt und eine Wohnsitzbescheinigung sind bei der Einschreibung erforderlich.
Das Einschreibeformular ist im Sekretariat oder über diesen Link erhältlich.
Einschreibung in die Förderschule
Eingeschrieben werden kann jedes Kind, dem sonderpädagogischer Förderbedarf durch das Zentrum „Kaleido Ostbelgien“ oder eine andere anerkannte Einrichtung bescheinigt wird.
Ein amtliches Dokument, das die Identität des Kindes belegt und eine Wohnsitzbescheinigung sind bei der Einschreibung erforderlich.
Das Einschreibeformular ist im Sekretariat oder über diesen Link erhältlich.
Schulwechsel
Ein Schulwechsel im Laufe des Schuljahres ist nur zulässig im Falle eines Wohnitzwechsels. In allen anderen Fällen bedarf es der Genehmigung der pädagogischen Inspektion.
Religionsunterricht
Religionsunterricht ist verpflichtend.
Die meisten Kinder folgen dem katholischen Religionsunterricht. Bei der Einschreibung kann jedoch von Eltern, die der evangelischen Konfession angehören, der Antrag auf Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht gestellt werden.
Es wird kein Religionsunterricht für andere Konfessionen angeboten.